Abwesenheitsregelungen

für das Kurssystem

am Königin-Luise-Gymnasium, Erfurt 

  1. Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich bei Fehlen zum Unterricht umgehend, d.h. an dem Tag des Fehlens bis 08:00 Uhr, krank zu melden bzw. krankmelden zu lassen.
  2. Spätestens am 2. Tag nach Wiedererscheinen legt die/der Schüler/in zuerst der Stammkursleiterin sein Formular ( Formular-Entschuldigung (ab 2023).pdf ) zur schriftlichen Entschuldigung zur Unterschrift vor und lässt die jeweiligen Kurslehrer/innen gegenzeichnen, um das Formular spätestens innerhalb von 8 Schultagen wieder bei der Stammkursleiterin abzugeben.
  3. Bei Kursarbeiten, in wiederholten Zweifelsfällen und bei langer Krankheit kann ein/e Schüler/in zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet werden.
  4. Eine teilweise Krankschreibung ist grundsätzlich nicht möglich. Kommt ein/e Schüler/in trotz Krankschreibung zu einer Kursarbeit oder einer anderen Unterrichtsveranstaltung, ist er für die übrigen Stunden des Schultages nicht entschuldigt.
  5. Wird diese Verfahrensweise (Abmeldung und Entschuldigung) nicht eingehalten, ist jede/r betreffende Kurslehrer/in berechtigt, die versäumten Unterrichtstunden als unentschuldigt einzutragen und Leistungsnachweise ohne weitere Begründungen mit 0 Punkten zu bewerten.
  6. Beim Verlassen des Unterrichts im Verlauf des Unterrichtstages hat sich jede/r Schüler/in im Sekretariat abzumelden. Bei Nichtbeachtung sind die Kurslehrer/innen des nachfolgenden Unterrichts berechtigt, für nichterbrachte Leistungen 0 Punkte zu erteilen. Für nachfolgende Entschuldigungen gilt die oben genannte Verfahrensweise.
  7. Freistellungen bis zu 3 Tagen erfolgen über die Stammkursleiterinnen mit den grünen Zetteln (Formular-Beurlaubung (ab 2023).pdf). Ab 4 Tagen oder direkt vor und nach den Ferien ist ein Antrag an die Schulleitung über das offizielle Formular zu stellen.
  8. Bei Zuspätkommen zum Unterricht haben die Kurslehrer/innen das Recht, eine/n Schüler/in des Raumes zu verweisen und die versäumte Unterrichtsstunde als unentschuldigt einzutragen. Die/der Schüler/in hat das Schulhaus nicht zu verlassen und den versäumten Stoff nachzuholen.
  9. Bei häufigem Fehlen (über 50 % in einem Kurs) sind Kurslehrer/innen berechtigt, in Absprache mit dem Oberstufenleiter eine Ersatzprüfung anzuberaumen, wobei der Umfang der zu prüfenden Themen angemessen sein muss. Die/der Schüler/in wird schriftlich informiert.                                                                                                     

M. Walther                                                                            R. Dieckmann

Schulleiter                                                                            Oberstufenleiter

29.08.2023