Abwesenheitsregelungen
für das Kurssystem
am Königin-Luise-Gymnasium, Erfurt
Über diese Regelung wurde am ersten Schultag aktenkundig belehrt.
- Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich bei Fehlen zum Unterricht umgehend, d.h. an dem Tag des Fehlens bis 09:00 Uhr, krank zu melden bzw. krankmelden zu lassen.
- Spätestens am 2. Tag nach Wiedererscheinen legt die/der Schüler/in zuerst der Stammkursleiterin seinen gelben Zettel als schriftliche Entschuldigung zur Unterschrift vor. Danach lässt die/der Schüler/in die Kursleiter/innen die gelben Zettel gegenzeichnen, um diese spätestens innerhalb von 8 Schultagen wieder bei der Stammkursleiterin abzugeben.
- Der gelbe Zettel alleine reicht nicht aus (Krankheitsbescheinigung/ Entschuldigung). Bei Kursarbeiten, in wiederholten Zweifelsfällen und bei langer Krankheit kann ein/e Schüler/in zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet werden.
- Eine teilweise Krankschreibung ist grundsätzlich nicht möglich. Kommt ein/e Schüler/in trotz Krankschreibung zu einer Kursarbeit oder einer anderen Unterrichtsveranstaltung, ist er für die übrigen Stunden des Schultages nicht entschuldigt.
- Wird diese Verfahrensweise (Abmeldung und Entschuldigung) nicht eingehalten, ist jede/r betreffende Kurslehrer/in berechtigt, die versäumten Unterrichtstunden als unentschuldigt einzutragen und Leistungsnachweise ohne weitere Begründungen mit 0 Punkten zu bewerten.
- Beim Verlassen des Unterrichts im Verlauf des Unterrichtstages hat sich jede/r Schüler/in im Sekretariat abzumelden und das in das Abmeldebuch eintragen zu lassen. Bei Nichtbeachtung sind die Kurslehrer/innen des nachfolgenden Unterrichts berechtigt, für nichterbrachte Leistungen 0 Punkte zu erteilen. Für nachfolgende Entschuldigungen gilt die oben genannte Verfahrensweise.
- Freistellungen bis zu 2 Tagen erfolgen über die Stammkursleiterinnen mit den grünen Zetteln. Ab 3 Tagen oder direkt vor und nach den Ferien ist ein Antrag an die Schulleitung über das offizielle Formular zu stellen.
- Bei Zuspätkommen zum Unterricht haben die Kurslehrer/innen das Recht, eine/n Schüler/in des Raumes zu verweisen und die versäumte Unterrichtsstunde als unentschuldigt einzutragen. Die/der Schüler/in hat das Schulhaus nicht zu verlassen und den versäumten Stoff nachzuholen.
- Bei häufigem Fehlen (über 50 % in einem Kurs) sind Kurslehrer/innen berechtigt, in Absprache mit dem Oberstufenleiter eine Ersatzprüfung anzuberaumen, wobei der Umfang der zu prüfenden Themen angemessen sein muss. Die/der Schüler/in wird schriftlich informiert.
M. Walther R. Dieckmann
Schulleiter Oberstufenleiter
03.08.2021