Abwesenheitsregelungen

für das Kurssystem

am Königin-Luise-Gymnasium, Erfurt 

1. Jede/r Schüler/in ist verpflichtet, sich bei Fehlen zum Unterricht umgehend, d.h. an dem Tag des Fehlens bis 07:45 Uhr, krankzumelden bzw. krankmelden zu lassen.

2. Innerhalb einer Woche legt die/der Schüler/in der Stammkursleiterin eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vor. Bereits volljährige Schüler/innen legen eine eigene schriftliche Entschuldigung vor. Der versäumte Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.

3. Bei Klausuren, in wiederholten Zweifelsfällen und bei langer Krankheit kann ein/e Schüler/in zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verpflichtet werden.

4. Beim Verlassen des Unterrichts im Verlauf des Unterrichtstages hat sich jede/r Schüler/in im Sekretariat abzumelden.

5. Wird die Verfahrensweise (Abmeldung und Entschuldigung) nicht eingehalten, ist jede/r betreffende Kurslehrer/in berechtigt, die versäumten Unterrichtstunden als unentschuldigt einzutragen und Leistungsnachweise ohne weitere Begründungen mit 0 Punkten zu bewerten.

6. Freistellungen bis zu 3 Tagen erfolgen über die Stammkursleiterinnen mit schriftlichem Antrag. Ab 4 Tagen oder direkt vor und nach den Ferien ist ein Antrag an die Schulleitung über das offizielle Formular zu stellen.

7. Führt häufiges entschuldigtes Fehlen dazu, dass nicht die geforderte Anzahl von Leistungsbewertungen erbracht werden kann, kann das Halbjahr nur abgeschlossen werden, wenn durch eine Fachprüfung nach § 74 (12) ThürSchulO) der Leistungsstand festgestellt wird. Die geschieht auf schriftlichen Antrag des/r Schüler/in.

August 2028, die Schulleitung

16.08.2026